Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Kommunikationsnetz Franken e.V.


I. Die Aufgabenverteilung

1. Der Vorstand

Der Vorstand überwacht gemeinschaftlich die Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Satzung und der Geschäftsordnung bei der Tätigkeit des Vereins.

1.1 Der Vorsitzende + Stellvertreter

Der Vorsitzende ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht von anderer Seite im Verein bearbeitet werden.

  • Er beruft Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen ein.
  • Er bereitet die Errichtung neuer Regionen vor.
  • Greift Anregungen aus der Mitgliederschaft auf und veranlasst die Umsetzung.
  • Betreut die Erstellung der Informationsschriften des Vereins und der Unterlagen zur Außendarstellung.
  • Führt Entscheidungen des Vorstands über anliegende Angelegenheiten herbei.
  • Er bearbeitet die Anfragen, die unter der Adresse 'info@franken.de' den Verein erreichen.

1.2 Der Kassenwart

  • Entgegennahme und formale Bearbeitung der Antraege von neuen Teilnehmern.
  • Erstellen von Rechnungen fuer Vereinsmitgliedgliedsbeitraege und Entgegennahme der Gelder.
  • Abrechnungen an unsere Provider, Vereinsmitglieder und Drittpersonen, die dem Verein Dienste zu Verfuegung stellen
  • Informationen an den Technischen Kontakt ueber den aktuellen finanziellen und vereinsrechtlichen Status von Domainmitgliedern.
  • Führung und Verwaltung der Mitglieder- und Teilnehmerdatei.
  • Verteilung von Informationen an alle Mitglieder per Mail.

2. Der Technische Kontakt + Stellvertreter

  • Technische Administration der vereinseigenen Rechner.
  • Anschluss von Neumitgliedern an die Domain.
  • Erstellung und Verwaltung der Routing-Informationen der Domain.
  • Planung des weiteren Ausbaus der technischen Anlagen des Vereins.
  • Beratung und Betreuung der Pollsites des Vereins.
  • Erstellung der technische Planung und Organisation bei der Gründung neuer Regionen.
  • Organisation von techn. Schulungen zusammen mit den Regionalkontakten.
  • Beständiger Kontakt zu den Providern in technisch organisatorischen Fragen.
  • Klärung der technischen Fragen bei der Einrichtung neuer Zugangspunkte oder Zugangsmethoden.

3. Regionalkontakte

  • Vertretung des Vereins in der Region durch Verteilung von Informationen, Beteiligung bei offiziellen Anlässen und Verbreitung von Informationsmaterial
  • Unterstützung der Teilnehmer bei allen technischen und organisatorischen Fragen.
  • Sorgen dafür, daß die aktuellen Informationen des Vereins auf den Rechnern vor Ort verfügbar sind.
  • Erstellen regionale Auszüge von Informationsbroschüren
  • Stellen die Benutzerinformation für den regionalen Server zur Verfügung.
  • Berufen regelmäßige Benutzertreffen ein und veranlassen die Abhaltung von Einführungungs- und Weiterbildungsveranstaltungen in der Region.
  • Führen mindestens einmal im Quartal ein Mitgliedertreffen durch, zu dem alle Teilnehmer eingeladen werden.
  • Informieren den Vorstand über regionale Besonderheiten und besondere Ereignisse.
  • Erstellen Planungen für den weiteren Ausbau der Region und stellen dem Vorstand die zur Entscheidungsfindung notwendigen Informationen zur Verfügung.
  • Die Regionalkontakte organisieren jedes Jahr ein Sommerfest für die Mitglieder des Vereins. Der Termin für das Sommerfest wird auf der Mitgliederversammlung im Winterhalbjahr festgelegt.

II. Berichtswesen an die Mitglieder des Vereins

Der Vorstand, der Technikwart und die Regionalkontakte informieren vierteljährlich die Vereinsmitglieder in franken.local.info über die Tätigkeit und geben einen kurzen Ausblick auf die Aktionen im darauffolgenden Quartal.

Der Bericht des Vorstands beinhaltet Angaben zur Entwicklung der Teilnehmer- und Mitgliederzahl und stellt kurz die finanzielle Lage des Vereins dar.

Die Berichte sind im Sommer und Winter mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung bzw. vor dem Sommerfest zu veröffentlichen, so daß für eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung bzw. Anträge zur Tagesordnung noch genügend Zeit bleibt.


III. Entscheidungsfindung

Entscheidungen im Außenverhältnis werden vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit getroffen. Der Vorstand soll bei seiner Entscheidung das Meinungsbild des erweiterten Vorstands berücksichtigen.

Entscheidungen im Innenverhältnis werden mehrheitlich vom erweiterten Vorstand getroffen. Bei Entscheidungen im Innenverhältnis haben die Vorstandsmitglieder bei rechtlichen Bedenken ein Vetorecht.


IV. Zeichnungsbefugnis

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands offiziell vertreten. D.h. jedes Schreiben mit verbindlichem Inhalt (also nicht nur: Mit freundlichen Grüßen + Unterschrift) muß von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden (z.B. ein Schreiben an eine Organisation, in dem wir unsere Bereitschaft zur Zusammenarbeit signalisieren)

Schreiben, in denen ausschließlich ein Standard-Angebot des Vereins unterbreitet wird (z.B. Anschreiben zum Verschicken unseres Franken.Info) brauchen im Grunde nicht unterzeichnet werden, können aber aus Höflichkeit vom Versender unterschrieben werden.

Dazu folgende Regel: Anschreiben im Namen des Vereins bitte mit i.A. unterzeichnen, Anschreiben im eigenen Namen (z.B. Namen, Regionalkontakt xyz) sollten ohne i.A. unterschrieben werden.


V. Die Vorstandliste

Der erweiterte Vorstand unterhält eine Mailing-Liste 'vorstand@franken.de' zur Information, Diskussion und Entscheidungsfindung innnerhalb des erweiterten Vorstands.

Diese Mailing-Liste ist nichtöffentlich. Das Weiterleiten, auch in Auszügen, ist nicht zulässig. Informationen, die in dieser Liste verbreitet werden, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins verwendet werden. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten ist nur statthaft, wenn es zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins unbedingt notwendig ist.

Würzburg, 11. Juni 1994